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Detaileintrag - Fahrschule in Markneukirchen
Fahrschule Peter Krause | ||||||||||||
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Beschreibung: Die Fahrschule Peter Krause in Markneukirchen im Vogtlandkreis bietet folgende Klassen an:Klasse B Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg) GolfV .............................................................................. Klasse BE Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) BE .............................................................................. Klasse A(25) Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht ab 1. Januar 1999 die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen. .............................................................................. Klasse A (18) Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten 2 Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist. bmw .............................................................................. Klasse A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16 und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. .............................................................................. Klasse M Mindestalter 16 Jahre Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ besitzen. Ausnahme: bbh 50 km/h bei Zulassung bis 31.12.2001 u. Kleinkrafträder nach DDR-Recht bei Zulassung bis 28.02.1992 Hubraum 50 cm³ bbh nicht mehr als 60 km/h .............................................................................. Klasse L Mindestalter: 16 Jahre Land - oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit nicht mehr als 32 km/h, auch in Kombination mit Anhängern (nicht mehr als 25 km/h), sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 25 km/h auch mit Anhänger Nur theoretische Ausbildung und Prüfung Außerdem : FSF, ASF, ASP, Ferienkurse | ||||||||||||
Besonderer Unterricht: ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger, auch Nachschulung), ASP (Aufbauseminar für Punkteauffällige), Ferienfahrschule, FSF (Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger) | ||||||||||||
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Suchbegriffe: FSF, ASF, ASP, Ferienkurse, Vogtlandkreis, Markneukirchen, Sachsen, Fahrleher, Fahrschule, Schule, Ausbildung, Klasse B, BE, A(25), A(18), A1, M, L, B, BE, Peter Krause, KFZ, Kraftfahrzeug, Führerschein | ||||||||||||
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